G wie Glossar
Als Logistiker arbeiten wir jeden Tag mit branchentypischen Begrifflichkeiten und Fachbegriffen, die Ihnen vielleicht nicht ganz so geläufig sind. Damit wir die gleiche Sprache sprechen, haben wir dieses Glossar angelegt.
Unser Glossar bietet Ihnen eine Zusammenstellung nützlicher Begriffe aus der Logistikwelt mit den jeweiligen Erläuterungen. Lassen Sie uns gerne wissen, falls es ein Wort gibt, das wir unbedingt aufnehmen sollten. Wir werden unser „Wörterbuch der Logistik“ sukzessive ergänzen und aktualisieren.
Der Vollständigkeit halber folgt hier nun die Erklärung für ‚Glossar‘
Ein Glossar (lateinisch Glossarium, von altgriechisch glōssarion, zu glōssa „Zunge, Sprache“) ist eine Liste von Wörtern mit beigefügten Bedeutungserklärungen oder Übersetzungen. (…) Insbesondere wenn es um die Beschreibung oder Erklärung einzelner Begriffe geht, wird ein Glossar auch als (Begriffs-)Abgrenzung oder als Definition bezeichnet. (Quelle: Wikipedia)
Ausfuhrbescheinigung: Alles auf einen Blick
Eine Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke wird vom Zoll ausgestellt, wenn Waren aus der EU in ein Drittland exportiert werden sollen.
Für was braucht man eine Ausfuhrbescheinigung?
In aller erster Linie wird die Ausfuhrbescheinigung als Beleg gebraucht. Denn durch das Dokument wird nicht nur der Warentransport selbst nachgewiesen, sondern auch der Umstand, dass auf die Waren keine Umsatzsteuer innerhalb der EU erhoben wurde. Eine steuerfeie Ausfuhr ist nur mit vollständigen Belegen gültig. Bei der Ausfuhranmeldung muss die Ausfuhrbescheinigung deshalb vom Zoll abgesegnet werden.
Wie bekommt man eine Ausfuhrbescheinigung?
In der Regel werden Ausfuhrbescheinigungen durch den Zoll über das elektronische ATLAS-Ausfuhrverfahren abgewickelt. Wenn der Warenwert die 1000-Euro-Grenze nicht übersteigt, kann der Ausfuhrnachweis alternativ auch in Papierform mitgeführt werden. Dieser hat aber nur mit einem Stempel der Grenzzollstelle umsatzsteuerliche Geltung.