Inventur

Was versteht man unter einer Inventur?

Die Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden in einem Unternehmen werden als Inventur bezeichnet. Im Rahmen der Inventur werden diese Gegenstände gezählt, gemessen oder gewogen. Dabei müssen alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, eine Inventur durchführen.

Wann muss man eine Inventur durchführen?

Eine Inventur muss einmal jährlich am Ende eines Geschäftsjahres durchgeführt werden. Eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände kann jedoch auch mehrmals pro Jahr durchgeführt werden. Vor allem für Unternehmen mit einem regen Warenfluss ist eine regelmäßige Inventur vorteilhaft.

Richtlinien einer Inventur

Damit eine Inventur ordnungsgemäß durchgeführt wird, müssen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung eingehalten werden. Zudem muss eine Inventur protokolliert und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Erst nach dieser Aufbewahrungsfrist dürfen die Inventurdokumente vernichtet werden.

Welche Inventurarten gibt es?

Da die Durchführung der Inventur zum vorgeschriebenen Stichtag nicht für jedes Unternehmen umsetzbar ist, gibt es drei Alternativen, um eine ordnungsgemäße Bestandsaufnahme durchzuführen:

Stichtagsinventur

Bei dieser Inventurart erfolgt die Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände zum Ende eines Geschäftsjahres. Bei den meisten Unternehmen ist dies meistens der 31. Dezember.

Stichprobeninventur

Bei der Stichprobeninventur werden sorgfältig ausgewählte und repräsentative Stichproben genommen und anschließend durch mathematisch-statistische Verfahren hochgerechnet.

Permanente Inventur

Diese Inventurart ermöglicht es Unternehmen, die Bestandsaufnahme im gesamten Geschäftsjahr zu verteilen. Dafür muss jedoch das Bestandsverzeichnis permanent aufgezeichnet werden.