Ausfuhranmeldung

Was ist die Ausfuhr­anmeldung?

Die Ausfuhranmeldung oder auch Ausfuhrerklärung ist ein spezielles Dokument zur Kontrolle der Exportbestimmungen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern. Sie ist unter gewissen Umständen verpflichtend.

Wer muss die Ausfuhr­anmeldung erstellen?

Wer Waren von einem Rechnungswert von 1000 Euro (oder mehr) und/oder mit einem Gewicht von 1000 kg (oder mehr) in ein Land außerhalb der EU ausführen möchte, benötigt eine sogenannte Ausfuhranmeldung. Als Ausführer kommt entweder der Eigentümer der Ware in Frage oder eine berechtigte Person, die im Zuge der Ausfuhranmeldung dann zum stellvertretenden Ausführer wird.

Wie macht man eine Ausfuhr­anmeldung?

Seit 2009 müssen Ausfuhranmeldungen EU-weit elektronisch abgegeben werden. In Deutschland erfolgt die Abgabe mit Hilfe der ATLAS-Ausfuhranmeldung. Nach erfolgreicher Prüfung der Ausfuhranmeldung durch den Zoll stellt dieser ein Ausfuhrbegleitdokument aus. Dieses Dokument muss mit der Ware bis zur EU-Außengrenze mitgeführt werden und ist als Teil der Ausfuhrbescheinigung auch für die Befreiung von der Umsatzsteuer notwendig.