Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Es wurde bereits 2021 in Deutschland verabschiedet und trat bereits 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Kraft. Seit dem 1. Januar 2024 wurde seine Anwendung auf Unternehmen ausgeweitet, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland beschäftigen.
Was beinhaltet das LkSG?
Das LkSG zielt darauf ab, Menschenrechte und den Umweltschutz zu stärken, ohne dass dabei deutsche Sozialstandards überall in der Welt umgesetzt werden müssen.
Dazu zählen unter anderem:
- der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung,
- der Schutz vor Landraub,
- der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- das Recht auf faire Löhne,
- das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
- der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.
Für wen gilt das LkSG?
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die in Deutschland registriert sind und mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sich diese Mitarbeiter in Deutschland oder im Ausland befinden. Wichtig ist hierbei, dass ein rechtskräftiger deutscher Vertrag mit dem Mitarbeiter geschlossen wurde. Ferner gilt das Gesetz auch für ausländische Unternehmen mit einer Niederlassung in Deutschland, die eine ähnliche Anzahl von Beschäftigten haben.
Zudem können auch kleine und mittelständische Unternehmen von diesem Gesetz betroffen sein, selbst wenn sie die Mindestgröße nicht erreichen. Dies liegt daran, dass das Gesetz die Sorgfalt in Vertragsbeziehungen regelt und unter bestimmten Lieferantenbedingungen zu einem wesentlichen Bestandteil von Lieferverträgen wird. Dies wurde vom Gesetzgeber im Sinne des Schutzes der Menschenrechte beabsichtigt.
Was wird von den Unternehmen erwartet?
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen, indem sie Risiken
- analysieren
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen
- Beschwerdemöglichkeiten einrichten und
- über ihre Aktivitäten berichten.
Auf diese Weise sollen Risiken und Menschenrechtsverletzungen in der gesamten Lieferkette minimiert werden. Diese Verpflichtungen richten sich nach den Leitlinien für die Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct der OECD und sollen spezifische, auf die jeweilige Situation abgestimmte, Compliance-Maßnahmen beinhalten.
Die OECD-Leitlinien empfehlen, dass Unternehmen eine Due-Diligence-Prüfung durchführen, um Risiken zu identifizieren, zu verhindern oder zu mindern sowie Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie mit den tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen umgehen.
Welche Strafen drohen bei Missachtung?
Das LkSG sieht vor, dass sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern belegt werden können. Beispielsweise können Geldbußen für Unternehmen bis zu 800.000 EUR verhängt werden.
In einigen Fällen können diese Bußgelder sogar bis zu 8 Mio. EUR oder bis zu 2 % des durchschnittlichen Jahresbruttos ansteigen. Darüber hinaus können in Verwaltungsvollstreckungsverfahren Zwangsgelder von bis zu 50.000 EUR verhängt werden. Unternehmen, gegen die solche Bußgelder verhängt werden, riskieren zudem den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren für bis zu drei Jahre.
Im Fall von Verwaltungssanktionen können Bußgelder sowohl gegen die Unternehmensleitung als auch gegen den Menschenrechts- oder Compliance-Beauftragten verhängt werden.
Fazit: Das LkSG als Wendepunkt für ethisches Wirtschaften
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz markiert einen signifikanten Wendepunkt in der Geschichte des ethischen Wirtschaftens. Es setzt einen neuen Standard für die unternehmerische Verantwortung, der über die eigenen Unternehmensgrenzen hinausgeht und die globalen Auswirkungen des Wirtschaftens berücksichtigt.
Dieses Gesetz spiegelt ein wachsendes öffentliches und politisches Bewusstsein dafür wider, dass Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Förderung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten spielen. Es zeigt auch, dass die Gesetzgebung ein effektives Instrument sein kann, um Unternehmen zu veranlassen, ihre Geschäftspraktiken zu überdenken und sich stärker für ethische Standards einzusetzen. In der Zukunft könnte das LkSG als ein Modell für andere Länder dienen, die ähnliche Maßnahmen zur Förderung von ethischem Wirtschaften in Erwägung ziehen.